Bestrahlung gutartiger Erkrankungen
Eine Indikation zur Bestrahlung gutartiger Erkrankungen sollte unter Abwägung von Nutzen und eventuellen Risiken überdacht werden und eignet sich bei Erkrankungen unterschiedlicher Art. Eine Indikation kann unter Berücksichtigung der vorliegenden Befunde bei Unwirksamkeit anderer Therapie bestehen für:
Entzündliche Schwellungen des Augenhintergrundes (endokrine Orbitopathie)
Verstärkte Narbenbildung (postoperativ nach Keloidentfernung)
Induratio penis plastica (Morbus Peyronie)
Sehnenverkürzungen an Händen und Füßen (Morbus Dupuytren und Ledderhose)
Intimahyperplasie bei Gefäßverschlußerkrankungen
Brustdrüsenschwellung (Gynäkomastie-Prophylaxe bei antihormoneller Prostata-Therapie)
Gefäßneubildungen (Hämangiome)
Hypophysenadenom
Meningeom
Chordom
Glomustumor
arteriovenöse Malformation
Pterygium
feuchte Makuladegeneration
akute postoperative Parotitis
postoperative Lymphfisteln, Speicheldrüsen-Fisteln
dauerhafte Nagelbettentzündung (Panaritium ossale)
rezidivierende Schweißdrüsenabszesse axillär