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Bestrahlung gutartiger Erkrankungen


Eine Indikation zur Bestrahlung gutartiger Erkrankungen sollte unter Abwägung von Nutzen und eventuellen Risiken überdacht werden und eignet sich bei Erkrankungen unterschiedlicher Art. Eine Indikation kann unter Berücksichtigung der vorliegenden Befunde bei Unwirksamkeit anderer Therapie bestehen für:

Entzündliche Schwellungen des Augenhintergrundes (endokrine Orbitopathie)

Verstärkte Narbenbildung (postoperativ nach Keloidentfernung)

Induratio penis plastica  (Morbus Peyronie)

Sehnenverkürzungen an Händen und Füßen (Morbus Dupuytren und Ledderhose)

Intimahyperplasie bei Gefäßverschlußerkrankungen

Brustdrüsenschwellung (Gynäkomastie-Prophylaxe bei antihormoneller Prostata-Therapie)

Gefäßneubildungen (Hämangiome)

Hypophysenadenom

Meningeom

Chordom

Glomustumor
 
arteriovenöse Malformation

Pterygium

feuchte Makuladegeneration

akute postoperative Parotitis

postoperative Lymphfisteln, Speicheldrüsen-Fisteln

dauerhafte Nagelbettentzündung (Panaritium ossale)

rezidivierende Schweißdrüsenabszesse axillär